Zuber Aushub + Transport AG - Zwingenstrasse 74 - 4225 Brislach 061 783 90 90 aushub-transport@zuber-zwingen.ch

Muldenservice - Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsschluss den ungefähren Inhalt der Mulde oder des Bigbags bzgl. Abfallart wahrheitsgemäss anzugeben. Wenn sich bei einer Kontrolle herausstellt, dass der Inhalt nicht den gemachten Angaben entspricht, haftet der Kunde für die entsprechenden Kosten, wie etwa den Wiederauflad und die Zufuhr in eine Spezialdeponie oder Spezial-Entsorgungsstelle. Alle Kosten, die mit dem Entsorgen von nichtdeklarierter Ware im Zusammenhang stehen, werden an den Kunden wei-terverrechnet.

2. Nicht in Mulden oder Bigbags deponiert werden dürfen: Sonderabfälle wie Batterien, Chemikalien, Lacke, explosive Materialien, Farben, Fluoreszenzlampen, Kadaver oder asbesthaltiges Material.

3. Das Überfüllen oder Überladen einer Mulde oder eines Bigbags ist nach den Bestimmungen des Stras-senverkehrsgesetzes verboten. Die Haftung dafür liegt beim Kunden. Er hält uns im Widerhandlungs-fall vollständig schadlos. Der Fahrer behält sich ausserdem vor, die Ladung nicht mitzunehmen.

4. Das zu entsorgende Material bleibt bis zur Bezahlung durch den Kunden dessen Eigentum.

5. Das Signalisieren und das Beleuchten von Mulden oder Bigbags ist Sache des Kunden. Im Weiteren ist die Einholung allfälliger Bewilligungen bei der Benützung von öffentlichem Grund Sache des Kunden.

6. Die freie Zufahrt zum Muldenplatz bzw. zur Mulde oder dem Bigbag für das Stellen, Wechseln oder Abholen muss durch den Kunden gewährleistet werden. Mehraufwendungen bzw. Fehlfahrten werden nach Aufwand dem Kunden belastet.

7. Die Mulden und Bigbags sind Eigentum der Firma Zuber Aushub + Transport AG und dürfen nur durch diese transportiert werden.

8. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch die unsachgemässe Behandlung von Mulden oder Bigbags verursacht werden. Dies gilt insbesondere für folgende Fälle:
a) Schäden, die durch das Verschieben der Mulde mit Baumaschinen (namentlich Bagger und Radla-der) entstehen;
b) Schäden, die durch das Verbrennen von Material in der Mulde oder in deren unmittelbaren Nähe entstehen;
c) Schäden, die durch ätzende oder säurehaltige Materialien entstehen.

9. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die aufgrund von ungenügender Baustellenordnung oder ungenügender Zufahrt entstehen, wie etwa:
a) Schäden, die durch ungenügende Baustellenzufahrten auf privaten Grundstücken oder innerhalb Baustellen an Mauern, Hauswänden, Hecken, Gartenzäunen oder Fahrzeugen entstehen, wobei der Kunde bei engen Baustellenzufahrten verpflichtet ist, den Fahrer frühzeitig und korrekt einzuwei-sen und wo nötig eine Hilfsperson zu stellen;
b) Schäden durch mangelhafte Baustellenordnung an herumliegendem Bau- oder Signalisationsmate-rial, wobei der Kunde dafür verantwortlich ist, dass die Tragfähigkeit des Untergrundes für den Einsatz von Rollmulden genügt, um Beschädigungen zu vermeiden. Allenfalls ist der Kunde ver-pflichtet, den Untergrund mit geeigneten Massnahmen zu schützen. Der Kunde haftet für die Be-lags- oder Bordsteinschäden infolge Muldenabsetz- oder Aufnahmearbeiten. Abklärungen über genügende Tragfähigkeit von Zufahrtswegen, Vorplätzen etc. und/oder Stellplätze für Mulden und Muldenfahrzeuge sind Sache des Kunden.

10. Die Fälligkeit der Schlussrechnung tritt 30 Tage nach Abtransport von Mulde oder Bigbag ein. Allfälli-ge Mängelrügen unterbrechen den Fristablauf nicht.

11. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Es gilt Schweizerisches Recht unter Ausschluss der Bestim-mungen des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ge-richtsstand ist Zwingen/BL.

12. Sollten sich einzelne Vertragsbestimmungen als ungültig erweisen, beeinträchtigt dies die Gültigkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht.

25.1.2016

Bauführung und Stv Geschäftsleitung

Manuel Plösser
079 285 61 74
m.ploesser@zuber-zwingen.ch

Montag - Freitag:
07.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr

 

Buchhaltung

Schmidlin Jan
 061 783 91 04
 j.schmidlin@zuber-zwingen.ch

Montag und Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr

Geschäftsführer